AUFGABEN IM TODESFALL

Was müssen Sie selbst im Todesfall erledigen ?

  • Wenn der Tod eingetreten ist, müssen Sie einen Arzt benachrichtigen (am besten den behandelnden Arzt), der dann nach der Leichenschau den Leichenschauschein bzw. Totenschein ausfüllt.
  • Die unter dem Button „Dokumente“ erforderlichen Dokumente bereit halten
  • Den Bestatter Ihres Vertrauens beauftragen.
  • Gemeinsam mit dem Bestattungshaus alles Notwendige besprechen und abstimmen.
  • Den Arbeitgeber der oder des Verstorbenen benachrichtigen und das ausstehende Gehalt bzw. den Lohn der oder des Verstorbenen sich auszahlen lassen.
  • Gemeinsam mit einem Versichertenberater die endgültige Hinterbliebenenrente beantragen. Die Versichertenberater wurden früher Versichertenälteste genannt.
  • Den Steinmetz beauftragen und die Grabgestaltung beauftragen bzw. selbst vornehmen.
  • Den Mietvertrag der Wohnung der oder des Verstorbenen kündigen.
  • Gas, Strom, Telefon, Rundfunk und Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften abbestellen.
  • Daueraufträge und Abbuchungsaufträge bei Banken und Versicherungen beenden.
  • Die Mitgliedschaften bei Vereinen, Verbänden und anderen Organisationen der oder des Verstorbenen kündigen.