AUFGABEN IM TODESFALL
Was müssen Sie selbst im Todesfall erledigen ?
- Wenn der Tod eingetreten ist, müssen Sie einen Arzt benachrichtigen (am besten den behandelnden Arzt), der dann nach der Leichenschau den Leichenschauschein bzw. Totenschein ausfüllt.
- Die unter dem Button „Dokumente“ erforderlichen Dokumente bereit halten
- Den Bestatter Ihres Vertrauens beauftragen.
- Gemeinsam mit dem Bestattungshaus alles Notwendige besprechen und abstimmen.
- Den Arbeitgeber der oder des Verstorbenen benachrichtigen und das ausstehende Gehalt bzw. den Lohn der oder des Verstorbenen sich auszahlen lassen.
- Gemeinsam mit einem Versichertenberater die endgültige Hinterbliebenenrente beantragen. Die Versichertenberater wurden früher Versichertenälteste genannt.
- Den Steinmetz beauftragen und die Grabgestaltung beauftragen bzw. selbst vornehmen.
- Den Mietvertrag der Wohnung der oder des Verstorbenen kündigen.
- Gas, Strom, Telefon, Rundfunk und Fernsehen, Zeitungen und Zeitschriften abbestellen.
- Daueraufträge und Abbuchungsaufträge bei Banken und Versicherungen beenden.
- Die Mitgliedschaften bei Vereinen, Verbänden und anderen Organisationen der oder des Verstorbenen kündigen.
